Beratung von Privat- und Firmenkunden vor Ort oder in der Ausstellung mit dem Ziel Aufträge abzuschließen
Dabei überzeugen Sie von unserem Sortiment und umfangreichen Service.
Angebotsverfolgung und Auftragsbearbeitung.
Neukundenakquise in einem festen Verkaufsgebiet.
Ihre Voraussetzungen
Sie verfügen idealerweise über eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder weisen eine mehrjährige Berufserfahrung als Vertriebsmitarbeiter/-in im Bereich Fenster/Türen/Garagentore auf.
Abschlusssichere, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise.
Teamfähigkeit und kontaktfreudiges Auftreten.
Ihre Leidenschaft ist der Verkauf.
Sie haben Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit durch ein überzeugendes Auftreten nachhaltige Beziehungen aufzubauen.
Wir bieten
Sicheren Arbeitsplatz
Übertarifliche Bezahlung
Betriebliche Altersvorsorge
Personalrabatt auf private Einkäufe
Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag
seit Sonntag, den 02.04.2022 haben sich die allgemeinen Corona-Regeln in Bayern geändert. Prinzipiell fallen alle Regeln, Einschränkungen und Schutzmaßnahmen als Vorschrift weg.
Was bedeutet das für Sie als Kunde der BU?
Keine Maskenpflicht mehr (freiwillig dürfen diese selbstverständlich weiter getragen werden)
Kein G-Nachweis für den Zutritt
Wir bitten um Selbstverantwortung und sich im eigenen Rahmen so gut es geht selbst zu schützen.
Weiterhin begrüßen wir Sie gerne für Beratungen, Bedienungen und Inspirationseinholungen in unseren Ausstellungen. Wir bitten Sie, im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren. Dies einfach um sicherstellen zu können, dass Ihnen auch tatsächlich ein Ausstellungsberater vor Ort zur Verfügung steht.
Für Terminvereinbarungen in unserer Ausstellung in München (Wasserburger Landstr. 133) melden Sie sich bitte vorab telefonisch unter 089/45310-0 oder per E-Mail unter info@baustoff-union.de.
Für Terminvereinbarungen in unserer Ausstellung in Grafing (Haidling 11) melden Sie sich bitte vorab telefonisch unter 08092/7006-0 oder per E-Mail unter info@baustoff-union.de.
Selbstverständlich gelten die AHA - L - Regeln weiter: